Zuständigkeit des Schiedsgerichts erweitern

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald bringen folgenden Satzungsänderungsantrag zum kommenden Landeskongress ein.

 

Zuständigkeit des Schiedsgerichts erweitern

 

In der Satzung werden folgende Passagen ersetzt:

 

  • 29 II

Über den Ausschluss entscheidet das Landesschiedsgericht. Ist ein Landesschiedsgericht nicht vorhanden, oder nicht entscheidungsfähig, so entscheidet der Kreisvorstand. Das betroffene Mitglied ist zuvor anzuhören.

 

  • 33

Mitglieder, deren Beitrag über drei Monate aussteht, werden angemahnt. Bleibt die Mahnung erfolglos, wird nach einem Monat erneut gemahnt. Sofern nach weiteren zwei Monaten immer noch keine Beiträge eingehen, wird die Mitgliedschaft vor dem Landesschiedsgericht, oder falls ein solches nicht vorhanden ist, durch den Kreis- oder Landesvorstand beendet.