Rechtsmissbrauch durch die DUH eindämmen

I. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald fordern die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass der Deutschen Umwelthilfe e.V. die Fördermittel aus nationalen Töpfen und die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen werden. Außerdem soll auf europäischer Ebene darauf hingewirkt werden, dass auch die Fördermittel die aus EU Töpfen an die DUH fließen gestrichen werden.

 

II. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald forderen die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf eine Lösung zu finden der DUH das Verbandsklagerecht und die Abmahnbefugnis zu entziehen.

Sicherheit auf Landstraßen erhöhen

I. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald sprichen sich dafür aus, dass beim Neubau stark frequentiere Landstraßen schmale Standstreifen errichtet werden. Diese Fahrbahnverbreiterungen bewirken, dass das Passieren von liegengebliebenen oder abbiegenden PKW, landwirtschaftlichen Maschinen oder auch Fahrradfahrern sicherer wird.

 

II. Des Weiteren sprechen sich die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald dafür aus, dass für sämtliche Kraftfahrzeuge außerhalb von geschlossenen Ortschaften ganztags eine Pflicht dazu besteht mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Dies gilt auch für Fahrradfahrer, sofern sie die Fahrbahn oder einen räumlich nicht von der Fahrbahn getrennten Fahrradweg benutzen.

 

Kostentragung im Arbeitsgerichtsprozess reformieren

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald sprichen sich für eine sachgerechtere Lösung der Kostenverteilung im Arbeitsgerichtsprozess aus. Hierzu wird § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes von der aktuellen Fassung

 

  • 12a ArbGG

Kostentragungspflicht

(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes. 2Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. 3Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.

(2) Werden im Urteilsverfahren des zweiten und dritten Rechtszugs die Kosten nach § 92 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung verhältnismäßig geteilt und ist die eine Partei durch einen Rechtsanwalt, die andere Partei durch einen Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 vertreten, so ist diese Partei hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten so zu stellen, als wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten worden wäre. 2Ansprüche auf Erstattung stehen ihr jedoch nur insoweit zu, als ihr Kosten im Einzelfall tatsächlich erwachsen sind.

 

In folgende Fassung geändert

 

  • 12a ArbGG

Kostentragungspflicht

Für Urteilsverfahren jeglicher Rechtszüge finden die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO Anwendung.

 

Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Jungen Liberalen fordern eine

Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); §7: Umfang des Entschädigungsanspruchs; Absatz drei; von:

 

  • Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
  • Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt.
  • Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
  • Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.

 

 Zu:

1.) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

2.) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt.

3.) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Eine jährliche Anpassung von +5% durchgeführt werden.

4.) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.

 

Die Änderungen sind kursiv und fettgedruckt abgebildet.

Greifswald, eine Stadt zum Arbeiten!

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald fordern ein neues Wirtschaftsförderkonzept von der Stadt(verwaltung) Greifswald, um für Neuansiedlungen von Unternehmen, Vergrößerungen von Betrieben und Gründer als Oberzentrum noch attraktiver zu werden. Ein solches Konzept muss unter anderem beinhalten, wie die Entwicklung von Büroflächen innenstadtnah gefördert und forciert werden kann. Die Stadt bzw. die Bürgerschaft muss sich mit Blick auf das Sanierungsgebiet  Innenstadt und alle Rahmen-, F- und B-Pläne für eine Entwicklung aussprechen, die ein solches Konzept widerspiegelt.

Referendariat für Lehrer auf ein Jahr verkürzen

Wir Jungen Liberalen in Vorpommern-Greifswald fordern eine Verkürzung des Referendariats für Lehrer auf ein Jahr.
Außerdem sprechen wir uns für eine Stärkung des Praxisbezuges im Studium aus, der auch schon in früheren Studienphasen stattfinden soll.

Für den Erhalt der Grünflächen!

Wir Jungen Liberalen fordern, dass die Grundstücke an der Salinenstraße (Gemarkung Greifswald, Flur 5, Flurstücke 44/4, 45 und 44/3) im Eigentum der Stadt verbleiben und weder verkauft noch verpachtet werden sollen. Die Fläche soll keiner touristischen oder kombiniert touristisch- wirtschaftlichen Nutzung in Verbindung mit einer Gebäudebebauung zugeführt werden, sondern in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.

Konzept für digitale Bildung

Die Jungen Liberalen in Vorpommern-Greifswald sprechen sich für ein Konzept für beste und digitale Bildung aus.
Beste Bildung bedeutet, dass für die Bildungsträger die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um sie in die Lage zu versetzen, Lerninhalte zeitgemäß zu vermitteln und die Schüler auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen. Dafür ist es unabdingbar, dass die Digitalisierung Bestandteil von Lehrinhalten und pädagogischen Konzepten wird und sich auch im Einsatz der Mittel sowie der Infrastruktur widerspiegelt.

„In Schulen wird unsere Zukunft entschieden!“

Dort sollten Kinder und Jugendliche unabhängig der gewählten Schulform bestmöglich auf die moderne Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Daher sollte jede Schulform (egal ob Gymnasium, Berufsschule aber auch Grundschule) nach der dort notwendigen Situation mit bester und vor allem moderner Technik ausgestatten werden. Wir wollen ein komplettes Konzept in der Bildung entlang der gesamten schulischen Ausbildungskette. Dieses soll gemeinsam mit Schulträgern, Lehrern sowie Bildungsforschern entwickelt und getragen werden.

Moderne technische Ausstattung statt Polylux!

Während digitale Medien und Technik aus dem Alltag der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken ist, ist das modernste in den Klassenzimmern regelmäßig noch der Polylux. Vernünftige Bildung im 21. Jahrhundert braucht moderne Geräte und moderne Ausstattung. Daher möchten wir ein Mindestinventar und verbindliche Standards sowie feste Vorschriften, in welchen Abständen technische Geräte erneuert werden müssen. Dennoch soll auch hier die individuelle Situation vor Ort ausschlaggebend sein, sodass jede Schule nach eigenem Bedarf entscheiden kann.
Eine Möglichkeit bildet dabei die Verwendung eigener Geräte. Tablets und Laptops sind heute bei vielen schon im Privaten vorhanden. Diese Geräte könnten problemlos auch in der Schule genutzt werden (wobei unabhängig von dem privaten Vorhandensein alle Schülerinnen und Schüler gleiche Möglichkeiten haben sollten, um eine gleichmäßige Bildung zu gewähren, bspw. indem die notwendigen Geräte gestellt werden.)

Digitale Bildung fängt beim Lehrer an!

Beste und modernste Technik alleine bringen jedoch nichts, wenn in den Köpfen von Lehrerinnen und Lehrern noch die Methoden des letzten Jahrhunderts stecken. Auch der neueste Computer hat keinen Zweck, wenn der Lehrkörper nicht damit umgehen kann und somit eine Nutzung weitestgehend unterbleibt. Daher fordern wir Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald, dass Digitalisierung bereits an den Hochschulen in der Lehrerbildung zutragen kommt. Heißt, dass bereits im Studium ein Umgang und Methoden mit neuen Lehrmitteln und -medien vermittelt wird. Die Nutzung von multimedialen Unterrichtsformen muss bereits in der universitären Bildung verankert werden. Auch fordern wir regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit den neuen Lehrmitteln.

Wandelnde Zeiten brauchen wandelnde Lehrpläne!

Die Anforderungen unserer Zeit wandeln sich stetig. Unsere Lehrpläne dürfen dabei nicht in der Vergangenheit zurückbleiben. Während früher die Vermittlung von Fähigkeiten in Excel, Word, etc. noch notwendig war, sind heute ganz andere Schwerpunkte zu setzen. Es müssen Grundkenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung, Netzwerkarchitektur und im Interfacedesign vermittelt werden.
Neue Medien bedürfen neue Kenntnisse im Umgang. Diese sollten regelmäßig in die Lehrpläne einfließen.

„Mit Kilobyte-Geschwindigkeiten ist in Gigabyte-Zeiten nichts mehr zu gewinnen.“

Damit man auch vernünftig mit moderner Technik arbeiten kann, ist ein Breitbandanschluss essentiell. Mit Kilobyte-Geschwindigkeiten ist in Gigabyte-Zeiten nichts mehr zu gewinnen. Daher fordern wir Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald die Anbindung aller Schulen an modernes Breitbandnetz im Gigabit-Bereich. Gleichzeitig sollte in jedem Klassenzimmer die Verfügbarkeit von Wlan gewährleistet werden.

Bund, Land und Kommunen sind gefragt!

Die Umsetzung der Digitalisierung in der Bildung ist ohne die notwendigen Geldmittel nicht umsetzbar. Daher müssen Bund und Land sowie die Kommunen weitere finanzielle Mittel bereitstellen, damit eine Umsetzung noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden kann. Gleichzeitig sollte den Schulen ein freies Budget zur Verfügung gestellt werden, damit diese (die für sie) jeweils notwendigen Anschaffungen tätigen können. Denn vor Ort weiß man am besten, welche Anschaffungen (zusätzlich) notwendig sind.

Moderne Konzepte brauchen moderne Software!

Moderne Bildungskonzepte benötigen auch moderne Software. Hierbei sollte vornehmlich auf die Nutzung von Landeslizenzen zurückgegriffen werden, damit alle Schulen kostengünstig an die notwendigen Programme kommen. Gemeinsame Software vereinfacht dabei auch die Nutzung und die Vermittlung von Nutzungsmöglichkeiten.
Zu digitaler Bildung gehört außerdem mehr als ein bloßes Digitalisat des Schulbuches! Wir wollen daher die Einführung von Online-Verwaltungssystem sowie Mediensysteme, damit Lehrmittel auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können. Sowie die Entwicklung von digitalen Lehrmaterialen.

30 verkaufsoffene Sonntage

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald sprechen sich grundsätzlich für die Lockerung von Ladenöffnungszeiten im Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem Rest Mecklenburg-Vorpommerns aus. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald fordern 30 verkaufsoffene Sonntage für alle Gemeinden, unabhängig davon, ob sie unter die Bäderverkaufsverordnung fallen oder nicht.