Streichung der Rückzahlungsklausel

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald bringen folgenden Satzungsänderungsantrag zum kommenden Landeskongress ein.

 

Streichung der Rückzahlungsklausel

 

Folgende Passage in § 31 III wird gestrichen:

„Rückzahlungen finden nicht statt.“

Zuständigkeit des Schiedsgerichts erweitern

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald bringen folgenden Satzungsänderungsantrag zum kommenden Landeskongress ein.

 

Zuständigkeit des Schiedsgerichts erweitern

 

In der Satzung werden folgende Passagen ersetzt:

 

  • 29 II

Über den Ausschluss entscheidet das Landesschiedsgericht. Ist ein Landesschiedsgericht nicht vorhanden, oder nicht entscheidungsfähig, so entscheidet der Kreisvorstand. Das betroffene Mitglied ist zuvor anzuhören.

 

  • 33

Mitglieder, deren Beitrag über drei Monate aussteht, werden angemahnt. Bleibt die Mahnung erfolglos, wird nach einem Monat erneut gemahnt. Sofern nach weiteren zwei Monaten immer noch keine Beiträge eingehen, wird die Mitgliedschaft vor dem Landesschiedsgericht, oder falls ein solches nicht vorhanden ist, durch den Kreis- oder Landesvorstand beendet.

Rechtsmissbrauch durch die DUH eindämmen

I. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald fordern die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass der Deutschen Umwelthilfe e.V. die Fördermittel aus nationalen Töpfen und die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen werden. Außerdem soll auf europäischer Ebene darauf hingewirkt werden, dass auch die Fördermittel die aus EU Töpfen an die DUH fließen gestrichen werden.

 

II. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald forderen die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf eine Lösung zu finden der DUH das Verbandsklagerecht und die Abmahnbefugnis zu entziehen.

Sicherheit auf Landstraßen erhöhen

I. Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald sprichen sich dafür aus, dass beim Neubau stark frequentiere Landstraßen schmale Standstreifen errichtet werden. Diese Fahrbahnverbreiterungen bewirken, dass das Passieren von liegengebliebenen oder abbiegenden PKW, landwirtschaftlichen Maschinen oder auch Fahrradfahrern sicherer wird.

 

II. Des Weiteren sprechen sich die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald dafür aus, dass für sämtliche Kraftfahrzeuge außerhalb von geschlossenen Ortschaften ganztags eine Pflicht dazu besteht mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Dies gilt auch für Fahrradfahrer, sofern sie die Fahrbahn oder einen räumlich nicht von der Fahrbahn getrennten Fahrradweg benutzen.

 

Kostentragung im Arbeitsgerichtsprozess reformieren

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald sprichen sich für eine sachgerechtere Lösung der Kostenverteilung im Arbeitsgerichtsprozess aus. Hierzu wird § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes von der aktuellen Fassung

 

  • 12a ArbGG

Kostentragungspflicht

(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes. 2Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. 3Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.

(2) Werden im Urteilsverfahren des zweiten und dritten Rechtszugs die Kosten nach § 92 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung verhältnismäßig geteilt und ist die eine Partei durch einen Rechtsanwalt, die andere Partei durch einen Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 vertreten, so ist diese Partei hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten so zu stellen, als wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten worden wäre. 2Ansprüche auf Erstattung stehen ihr jedoch nur insoweit zu, als ihr Kosten im Einzelfall tatsächlich erwachsen sind.

 

In folgende Fassung geändert

 

  • 12a ArbGG

Kostentragungspflicht

Für Urteilsverfahren jeglicher Rechtszüge finden die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO Anwendung.

 

Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Jungen Liberalen fordern eine

Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); §7: Umfang des Entschädigungsanspruchs; Absatz drei; von:

 

  • Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
  • Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt.
  • Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
  • Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.

 

 Zu:

1.) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

2.) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt.

3.) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Eine jährliche Anpassung von +5% durchgeführt werden.

4.) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.

 

Die Änderungen sind kursiv und fettgedruckt abgebildet.

Greifswald, eine Stadt zum Arbeiten!

Die Jungen Liberalen Vorpommern-Greifswald fordern ein neues Wirtschaftsförderkonzept von der Stadt(verwaltung) Greifswald, um für Neuansiedlungen von Unternehmen, Vergrößerungen von Betrieben und Gründer als Oberzentrum noch attraktiver zu werden. Ein solches Konzept muss unter anderem beinhalten, wie die Entwicklung von Büroflächen innenstadtnah gefördert und forciert werden kann. Die Stadt bzw. die Bürgerschaft muss sich mit Blick auf das Sanierungsgebiet  Innenstadt und alle Rahmen-, F- und B-Pläne für eine Entwicklung aussprechen, die ein solches Konzept widerspiegelt.